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AGBs

Bitte wende dich unter info@wischwunder.ch an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reinigungsdienstleistungen von Wisch Wunder Reinigungsservice, insbesondere für Wohnungsendreinigungen mit Abnahmegarantie.
Abweichungen oder Sonderabmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen der Schweiz.
Details finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung: 

 👉 Zur vollständigen Datenschutzerklärung


Endreinigung mit Abnahmegarantie 

Dieses Modell umfasst alle Reinigungsarbeiten gemäss vereinbartem Abnahmeprotokoll, einschliesslich Küche, Bad, Fenster, Böden, Rollläden und anderen Bereichen, die im Protokoll erfasst und in der Offerte aufgeführt sind. Die Reinigung erfolgt nach den Anforderungen der Verwaltung für eine erfolgreiche Wohnungsabgabe. 


Fensterreinigung separat 

Kunden können auch ausschliesslich eine Fenster- und Storenreinigung buchen. Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach der Anzahl, Grösse und Zugänglichkeit der Fenster sowie dem Verschmutzungsgrad. 


Zusätzliche Arbeiten 

Leistungen, die nicht im Abnahmeprotokoll aufgeführt und nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, jedoch im Rahmen der Abnahme oder durch nachträgliche Kundenwünsche gewünscht oder notwendig werden, werden separat berechnet.
Dies gilt insbesondere für unvorhergesehene Zusatzreinigungen oder Erweiterungen des Auftrags. 


Massgeschneiterte Offerte  je nach gewähltem Modell

Wisch Wunder erstellt nach persönlicher Beratung eine massgeschneiderte Offerte, die auf einem transparenten Abnahmeprotokoll oder einem individuell vereinbarten Leistungsumfang basiert – je nach gewähltem Modell (Endreinigung oder Fensterreinigung). 


Die Offerte ist kostenlos und unverbindlich bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden (z. B. via E-Mail, WhatsApp oder Online-Formular). Mit der Bestätigung gilt der Vertrag als verbindlich. 


Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anfrage korrekte und vollständige Angaben zum Objekt, Umfang und Zustand der zu reinigenden Bereiche zu machen. 


Wichtig:  

Der Vertrag wird erst dann für beide Seiten definitiv, wenn die vereinbarte Zahlung bis spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin eingegangen ist.
Bis dahin kann der Auftrag kostenlos storniert oder verschoben werden.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, verfällt die Terminreservierung automatisch.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anfrage korrekte und vollständige Angaben zum Objekt, Umfang und Zustand der zu reinigenden Bereiche zu machen.

Leistungen, die nicht Bestandteil der Offerte oder des Protokolls sind – z. B. zusätzliche Fenster, schwer zugängliche Flächen oder spontane Zusatzarbeiten – werden nur nach Absprache ausgeführt und separat verrechnet (siehe Abschnitt „Preise & Zahlung“).


Die Termine werden in direkter Absprache mit dem Kunden vereinbart.
Der Zugang zur gesamten Wohnung oder zu den vereinbarten Reinigungsbereichen muss am Tag der Ausführung sichergestellt sein (z. B. durch Schlüsselübergabe oder Anwesenheit). 


Stornierungsbedingungen: 

– Eine kostenlose Stornierung ist bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.
– Bei Absagen zwischen 5 und 2 Tagen vor dem Termin behalten wir uns vor, bis zu 50 % des Offertenbetrags in Rechnung zu stellen.
– Bei kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden oder bei Nichterscheinen ohne Mitteilung wird der volle Betrag, mindestens jedoch eine Pauschale von CHF 150.–, verrechnet. 



Es gelten die Preise gemäss schriftlicher Offerte.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse und ist spätestens 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin fällig (per Banküberweisung oder TWINT).
Erst mit Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.

Ausnahmsweise kann nach vorgängiger Absprache auch Barzahlung am Reinigungstag vereinbart werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde schriftlich im Voraus, den Gesamtbetrag am Tag der Reinigung in bar zu begleichen.

Wird die Barzahlung am Tag der Reinigung nicht geleistet, behalten wir uns vor:
– die Reinigung nicht durchzuführen
– eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 150.– zu verrechnen
– den Termin ersatzlos zu streichen

Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.



Bei gebuchter Endreinigung mit Abnahmegarantie begleiten wir die Wohnungsabgabe auf Wunsch persönlich oder koordinieren direkt mit der Verwaltung.

Falls bei der Abnahme Beanstandungen auftreten, führen wir bis zu drei kostenlose Nachreinigungen durch – unter folgenden Bedingungen:

  • Die Beanstandung bezieht sich auf Bereiche, die im Abnahmeprotokoll erfasst und durch uns gereinigt wurden
     
  • Es liegt keine nachträgliche Nutzung oder Neuverschmutzung vor
     
  • Die Reklamation erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach der Abnahme
     

Wichtig:
Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Protokoll dokumentiert sind, aber bei der Abgabe verlangt werden (z. B. Reinigung von Möbeln, nicht vereinbarten Kellerräumen, Balkonen, Geräten oder neu entdeckten Flächen),
werden nicht von der Abnahmegarantie gedeckt und müssen separat verrechnet werden.

Wir prüfen jeden Fall individuell und stehen gerne zur Verfügung – faire, transparente Lösungen stehen für uns im Vordergrund.



Sollte Wisch Wunder krankheits- oder unfallbedingt verhindert sein (oder in Fällen höherer Gewalt wie Stromausfall, Unwetter, etc.), wird der Termin kostenfrei verschoben. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig absagt:

– Die erste Absage (auch am Reinigungstag) wird aus Kulanz einmalig kostenfrei verschoben
– Bei einer zweiten kurzfristigen Absage aus gesundheitlichen Gründen verlangen wir ein ärztliches Attest
– Ohne Attest behalten wir uns vor, bis zu 100 % des bereits bezahlten Betrags einzubehalten, mindestens jedoch eine Pauschale von CHF 150.–

Wir prüfen jeden Fall individuell und bemühen uns stets um eine faire Lösung – aber spontane Krankheitsausfälle am Einsatztag verursachen für uns erhebliche Kosten.


Wisch Wunder haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeitenden verursacht wurden.


Keine Haftung besteht insbesondere – aber nicht abschliessend – bei:

– Vorschäden an Möbeln, Armaturen, Geräten, Böden oder Einrichtungsgegenständen
– Locker montierten, beschädigten oder altersbedingt empfindlichen Bauteilen (z. B. Rollläden, Dichtungen, Türrahmen, Steckdosen)
– Kalkablagerungen, Flecken oder Gebrauchsspuren, die sich durch Reinigung nicht vollständig entfernen lassen
– Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, die offen zugänglich waren oder nicht gesondert gesichert wurden


Wertgegenstände & Diebstahl 

Für Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, vertrauliche Dokumente oder andere persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich übergeben oder gesichert aufbewahrt wurden.
Bei mutmasslichem Diebstahl haften wir nur bei gerichtlich nachgewiesenem Verschulden. Allgemeine Verdächtigungen ohne Beweis begründen keinen Anspruch auf Ersatz. 


Schlüssel 

Kundenschlüssel werden von uns mit grösster Sorgfalt behandelt und nur für den vereinbarten Zweck verwendet.
Bei Verlust oder Beschädigung haften wir ausschliesslich bei nachweislich grober Fahrlässigkeit.
Ansprüche auf Ersatz – etwa für den Austausch von Schliessanlagen – müssen belegt und begründet geltend gemacht werden. 


Allgemeiner Haftungsausschluss 

Weitere Haftungsansprüche – insbesondere für Folgeschäden, entgangene Nutzung oder indirekte Schäden – sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. 


Der Kunde verpflichtet sich, am Reinigungstag den vollständigen Zugang zum Objekt sicherzustellen – sei es durch persönliche Anwesenheit oder rechtzeitige Schlüsselübergabe.

Sollte unser Team nicht wie vereinbart Zutritt zur Immobilie erhalten (z. B. Tür verschlossen, Schlüsselübergabe versäumt, Zugang versperrt), behalten wir uns vor, den Einsatz abzubrechen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen.

Diese beträgt: – CHF 100.– bis 150.–, abhängig von Anfahrt, Zeitaufwand und Objektgrösse
– Zusätzliche Kosten, falls ein erneuter Termin notwendig wird

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachbesserung – ausser es wurde rechtzeitig kommuniziert und verschoben (siehe „Stornierung & Krankheit“).


Für sämtliche Rechtsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von Wisch Wunder, derzeit in [Ort einfügen, z. B. Zürich oder Basel].
Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden an dessen Wohnsitz oder Sitz zu belangen.

Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Ort der vereinbarten Reinigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


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